SFK

Die SFK

Die Stütz- und Förderklasse (SFK) ist ein Kooperationsprojekt zwischen dem Sonderpädagogischen Förderzentrum Mindelheim und dem Kreisjugendamt Unterallgäu (vertreten durch den Träger SKM Memmingen Unterallgäu e.V.) zur Unterstützung von Schülerinnen und Schüler mit hohem Förderbedarf in der sozialen und emotionalen Entwicklung. Die Leistung der Jugendhilfe wird im Rahmen der Hilfe zur Erziehung gemäß §§ 27 und 32 SGB XIII, in Ausnahmefällen im Rahmen der Eingliederungshilfe gemäß §35a SGB XIII erbracht.

Zielgruppe der SFK

Schülerinnen und Schüler aus dem Einzugsgebiet des Landkreises Unterallgäu Ost (Sprengel des SFZ MN), die aufgrund eines hohen Förderbedarfes im sozial-emotionalen Bereich und Lernen aktuell das Angebot regulärer Klassen ohne zusätzliche Hilfen nicht wahrnehmen können.
Frühe Hilfen sind wirkungsvolle Hilfen. Das Angebot der SFK ist für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1, 1A und 2. Bei einer Nachbetreuung ist auch noch die 3. Jahrgangsstufe möglich.

Ziel der Maßnahme

Ziel ist die vollständige Wiedereingliederung in die Stammklasse am Förderzentrum oder, sofern die schulischen Leistungen dies zulassen, die Rückführung an die Grundschule.

Meldung möglicher SFK-Schülerinnen und Schüler durch

  • Eltern und Erziehungsberechtigte
  • Kindertageseinrichtungen oder Schulen (MSD des SFZ-MN)
  • Frühförderung oder Therapeuten
  • Jugendhilfe

Aufnahme in die SFK

  1. Alle nachfolgenden Voraussetzungen müssen für eine Aufnahme in die SFK erfüllt sein.
    Sonderpädagogisches Gutachten zum Vorliegen eines sonderpädagogischen Förderbedarfes, der die Aufnahme in eine SFK rechtfertigt und durch die Maßnahmen der SFK erfüllt werden kann.
  2. Antrag der Erziehungsberechtigten auf Hilfen zur Erziehung beim Jugendamt.
  3. Abgeschlossene kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik
  4. Aufnahmegespräch
  5. Bereitschaft der Erziehungsberechtigten zu einer intensiven Zusammenarbeit mit Jugendhilfe und Schule.
  6. Zustimmung des Jugendamtes

Organisatorische Rahmenbedingungen

Klassenstärke:
maximal 8 Schülerinnen und Schüler
Jahrgangsstufen:
1, 1A und 2 (in Ausnahmefällen, z.B. Nachbetreuung auch 3/4 möglich)
Offene SFK:
Die Schülerinnen und Schüler der SFK sind Regelklassen des SFZ zugeordnet, sog. „Stammklassen“. Die Stammklassen sind Halbtagesklassen.
Personal (jeweils in Vollzeit):
– 1 Sozialpädagoge/Sozialpädagogin (Jugendamt/SKM)
– 1 Heilpädagoge/Heilpädagogin (Schule)
– Klassenlehrkraft der Stammklasse
– Differenzierungslehrkräfte (Stundenumfang für alle Stammklassen für Stammklassen (Schule)
Besuchsdauer:
Die SFK ist eine vorübergehende Maßnahme. Der Besuch der SFK ist in der Regel auf 2 Jahre begrenzt.